Mit einem 4:4 Richtung Klassenerhalt

Im letzten Wettkampf des Jahres kam es zum direkten Abstiegsduell gegen Hönningen. Überschattet wurde das Match von zwei Handyvorfällen. Einmal klingelt das Handy von Mathias Resch, also Verlust der Partie, soweit korrekt. Dann jedoch telefonierte der Spieler Demukaj von Hönningen. Dies wurde nicht mit Partieverlust bestraft. Begründung des Wettkampfleiters: Es passierte außerhalb des Spiellokals! Ob  wir dagegen protestieren werden wir sehen, da der Mannschaftspunkt tabellarisch nichts nutzt. Aber eigentlich müsste man das aus Prinzip.

Aber zurück zum Schachlichen…Konstantin Weber verlor dann die „Handy“-Partie. Für den Ausgleich sorgten dann Wolfgang Cleve Prinz an Brett 1 und Alexander Hertlein an Brett 4. Alexander fragte nachher nur: „Mein Gegner hat 15 Züge Theorie gespielt, der scheint wirklich gut zu sein“. Uwe Jungbluth, Brett 2 und Markus Hahmann, Brett 3 steuerten jeweils ein Remis bei. Dann verlor Marcel Böttcher und alles hin am Mannschaftsführer Volker Drewski. Gerade als sich der Vorteil verflüchtigen wollte fing er an einen Bauerndurchbruch zu drohen. Der Gegner machte den natürlichen Zug zu dessen Verhinderung und wurde kurzerhand zweizügig Matt gesetzt. So ist halt ein Mannschaftsführer; holt den einzigen Sieg der Saison dann, wenn es der Punkt zum Klassenerhalt (vermeintlich) ist.

Herzlichen Glückwunsch an Euch!

5 thoughts on “Mit einem 4:4 Richtung Klassenerhalt

  1. Glückwunsch zu Klassenerhalt,

    dieser Punktgewinn ist ob der geschilderten Nebenbedingungen um so Höher zu bewerten.
    Die betroffenen, Konstantin, Volker als Mannschaftsführer und der Vorstand sollten unter Abwägung aller Belange eine kluge Entscheidung über die weitere Verfolgung beschriebenen Sachverhaltes treffen.

    1. Ohne, dass ich die FIDE-Regeln kenne, kann ich die Entscheidung mit dem „gesunden Menschenverstand“ nicht nachvollziehen.
      Bei Mathias war es doch meines Wissens so, dass sein Handy im ausgeschalteten Zustand nach einer Berührung durch ihn der „Notruf“-Ton ausgelöst wurde (er hat weder telefoniert noch eine sms geschrieben oder ähnliches). Er nach dem Signalton seines Mobiltelefons seine Partie fairer Weise direkt als verloren gegeben.
      Bei Konstantin war es doch so, dass der Gegner während der Partie „den Spielraum verlassen hat“ und vor dem Turnierraum auf dem angrenzenden Hofgelände sein Handy genutzt hat…. wenn das zulässig sein sollte, hätte er theoretisch genau so gut eine Schachapp draußen vor der Türe, auf der Toilette oder wo auch immer abrufen können… Das Mobiltelefon gehört während der Partie ausgeschaltet, ob im Turnierraum oder davor….
      Mal abgesehen davon, war dies wie bereits zuvor berichtet eine spielentscheidende Situation…. und mal abgesehen davon wird Konstantin dadurch benachteiligt, weil er ja auch mit entsprechendem DWZ-Verlust rechnen muss…. (auch wenn das sicherlich letztlich nicht zum Verbleib oder Abstieg ausschlaggebend war…)!

  2. Die Situation ist m. E. völlig klar. Ein Protest sollte schon im Interesse von Konstantin und der gesamten Mannschaft eingelegt werden, da es ja den weiteren Spielverlauf (es liefen ja noch vier Partien und Hönningen führte mit 3,5 zu 0,5) beeinflusst. Die Reaktion des Spielleiters ist mir nicht nachvollziehbar, auf dieser Ebene sollten die Regeln beherrscht werden.
    Frage: Das klingelnde Handy führt den Regeln nach zum sofortigen Ende der Partie. Aber wie sieht es mit dem aktiven Nutzen der Handys aus, also Telefonieren oder SMS schicken? Spielt es eine Rolle, ob innerhalb bzw. außerhalb des Turnierareals telefoniert wird? Es sind alles Regelverstöße, nur wie soll die Bestrafung aussehen? Die 13.4 der Reihe nach, oder führt das Telefonieren analog zum Handyklingeln zum direkten Partieverlust? Muss der Spieler reklamieren oder muss der Schiedsrichter bzw. der Mannschaftsführer eingreifen?
    Antwort: Bereits das Mitführen des Handys ist nach der Fide-Regel 12.2 b verboten. Sollte der Schiedsrichter das Mitführen dennoch gestattet haben, was die Regel 12.2 b ermöglicht, so ist dem Spieler ganz sicher nicht auch der Gebrauch des Handys während der Partie erlaubt worden, ganz gleich zu welchem Zweck, gleichgültig, ob dies innerhalb oder außerhalb des Turnierareals geschieht. Davon ausgenommen ist sicherlich der ausdrücklich vom Schiedsrichter autorisierte Gebrauch, etwa in einem Notfall. Der unautorisierte Gebrauch des Handys durch einen Spieler muss gleichwertig mit einem klingelnden Handy bestraft werden, zieht also den sofortigen Partieverlust nach sich, da nicht einzusehen ist, dass ein von einem Spieler passiv erlittene Nutzung (das Handyklingeln) schärfer bestraft werden soll, als eine vom Spieler aktiv herbeigeführter Regelverstoß derselben Kategorie. Der Schiedsrichter hat in einem solchen Fall von sich aus einzugreifen und darf nicht erst den Protest des Gegners abwarten. Auch hier gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung: Benutzung des Handys zieht automatisch und unweigerlich den Partieverlust nach sich.
    (aus Schachschiedsrichter NRW)
    Das „Turnierareal“ umfasst den Spielbereich, Ruheräume, Toiletten, Verpflegungsbereiche und Nebenräume für Raucher, sowie weitere, vom Schiedsrichter bezeichnete Bereiche. Der Spielbereich ist der Bereich in dem die Partien eines Turniers gespielt werden. (FIDE)

  3. Hallo zusammen,
    von meiner Seite aus möchte ich mich nochmal bei unserer 2. Mannschaft entschuldigen. Ich bin froh, dass meine Dusseligkeit nicht zum Abstieg geführt hat.

    Viele Grüße
    Mathias

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